# Urheberrecht: EuGH könnte deutsche Judikatur zu Hyperlinks umdrehen
*Veröffentlicht am 7. August 2025 | Quelle: Heise*
Laut der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) stellen einfache Hyperlinks zu Dateien auf Servern Dritter nicht eine „öffentliche Zugänglichmachung“ im Sinne des Urheberrechts dar. Diese Auffassung könnte jedoch durch eine bevorstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Frage gestellt werden.
## Zusammenfassung
Dieser Artikel behandelt ein zentrales Thema im Bereich der IT-Sicherheit. Für weitere Informationen und ausführliche Erläuterungen empfehlen wir, den vollständigen Originalartikel zu lesen.
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## Was bedeutet das für die IT-Sicherheit?
Die sich verändernde Rechtsprechung könnte erhebliche Auswirkungen auf die IT-Sicherheit haben und unterstreicht die Notwendigkeit einer fortlaufenden Überwachung und Anpassung Ihrer Sicherheitsmaßnahmen. IT-Sicherheit ist ein dynamisches Feld, das ständige Aufmerksamkeit erfordert, um rechtliche und technische Risiken zu minimieren.
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